Informieren Sie sich gleich, ob und welche Förderungen für Sie in Frage kommen können.
Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen erfreuen sich großer Beliebtheit und werden in einigen Fällen finanziell gefördert. Um herauszufinden, welche Optionen für Sie infrage kommen, empfehlen wir, dies direkt mit den Beraterinnen der jeweiligen Förderstelle zu klären. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Vollständigkeit der folgenden Infos. Für den Inhalt verlinkter Websites wird nicht gehaftet. Alle Angaben ohne Gewähr.
Diese zwei umfassenden Informationsquellen können Ihnen eine effiziente Möglichkeit bieten, um herauszufinden, welche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen:
Weitere Infos zu individuellen Förderungen
Bildungsteilzeit
Die Bildungsteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von 4 bis 24 Monaten zu reduzieren, um sich Weiterbildungs-maßnahmen zu widmen, ohne dabei ihr bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Die Arbeitszeitreduktion kann dabei zwischen 25 % und 50 % des gegenwärtigen Arbeitsumfangs betragen...
AMS-Unternehmens-gründerprogramm
Das Arbeitsmarktservice unterstützt arbeitslose Personen bei der Gründung von gewissen Unternehmen und der Schaffung neuer Arbeitsplätze durch das Unternehmensgründungsprogramm. Wenn dieses Gründungsprogramm genutzt wird, übernimmt das AMS auch die anfallenden Ausbildungskosten...
OÖ - Bildungskonto des Landes OÖ
Das Bildungskonto zielt darauf ab, berufsbezogene Weiterbildung und Umschulungen zu fördern, um Arbeitsplätze zu sichern. Das Bildungskonto des Landes unterstützt in der Regel 30 % (unter bestimmten Bedingungen bis zu 60 %) der Kurskosten, bis zur maximalen Gesamtförderungsgrenze von 2200 Euro (bei 30 %) bzw. 2700 Euro (bei 60 %) für fast alle Personengruppen. Der Antrag für die Förderung kann erst nach Abschluss des Kurses gestellt werden...
Tirol – Bildungsgeld-update
Das Hauptziel besteht darin, die beruflichen Qualifikationen von Arbeitskräften zu stärken. Aus- und Weiterbildungen werden durch eine Förderung von 30 % der Kurskosten unterstützt, wobei der Förderbetrag auf maximal 500 Euro begrenzt ist. Förderberechtigt sind verschiedene Gruppen, darunter Arbeitnehmer, Arbeitslose, Wiedereinsteiger, Selbständige mit bis zu 9 Mitarbeitern und Personen, die entweder in Tirol wohnen oder dort arbeiten. Anträge müssen spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, wobei die Förderung erst nach Abschluss der Weiterbildung ausgezahlt wird...
Steiermark - Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung
Der "Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung" (GraFo) richtet sich an berufstätige Menschen in Graz, die zwischen 18 und 64 Jahre alt sind und über ein niedriges Haushaltseinkommen verfügen. Das Referat Arbeit und Beschäftigung des Sozialamts unterstützt Kurse, Weiterbildungen und Umschulungen mit einem Schwerpunkt auf beruflicher Weiterentwicklung. Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung von bis zu 2.500 Euro pro Person zu erhalten...
Vorarlberg – Bildungszuschüsse
In Vorarlberg stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die sich je nach Art der Ausbildung und förderungsberechtigter Personengruppe unterscheiden. Die Anträge können erst nach dem Start der Ausbildung eingereicht werden, und die finanzielle Unterstützung wird nach Abschluss der Ausbildung ausgezahlt...
Burgenland - Qualifikationsförderungszuschuss
Der Qualifikations-förderungszuschuss unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen in aktuellen Berufen sowie Personen, die einen Berufswechsel anstreben. Förderungsfähig sind Bildungsmaßnahmen, die dazu beitragen, die berufliche Situation zu verbessern und nicht unter die Zuständigkeit anderer Förderstellen wie dem AMS oder der WIBAG fallen...
AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützt mit dieser finanziellen Förderung die Aufwendungen für Fortbildungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die über geringe Qualifikationen verfügen und älter sind. Arbeitgeber, nicht Arbeitnehmer, haben Zugang zu dieser Förderung. Neben Bildungskriterien muss die Weiterbildung mindestens 24 Kursstunden umfassen. Arbeitgebern wird eine Rückerstattung von 50 % der Kurskosten gewährt...
Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungskosten
Die Ausgaben für Bildungsmaßnahmen wie Weiterbildungen, Fortbildungen oder Umschulungen können als "Werbungskosten" von den steuerlichen Lohnnebenkosten abgezogen werden, vorausgesetzt, sie sind mit Fortbildungs-, Ausbildungs- oder Umschulungskosten in einem verwandten Beruf verbunden. Eine entscheidende Voraussetzung ist also, dass ein klarer beruflicher Zusammenhang gegeben ist. Zahlreiche Kosten können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wodurch unselbständig Erwerbstätige einen Teil der Lohnsteuer zurückerstattet bekommen und selbständig Erwerbstätige eine Reduzierung der zu zahlenden Einkommensteuer erhalten...
Kärnten – Bildungsförderung für Arbeitnehmer
Die Bildungsförderung hat den Zweck, Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer und Wiedereinsteiger finanziell zu unterstützen, die sich beruflich bei einem Bildungsträger, der vom Land Kärnten anerkannt ist, weiterbilden möchten. Eine nachhaltige berufliche Anwendung der erworbenen Qualifikationen ist eine Grundvoraussetzung. Der Antrag auf Förderung kann frühestens zu Beginn der Ausbildung eingereicht werden...
SWF – Sozial- und Weiterbildungsfonds für Zeitarbeitskräfte
Die Hauptaufgabe des Sozial- und Weiterbildungsfonds besteht darin, sowohl Arbeiter als auch Angestellte von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen sowohl während eines laufenden Arbeitsverhältnisses zu fördern als auch im Falle von Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Dieser Fonds hat das Ziel, die soziale Absicherung und berufliche Weiterentwicklung von Zeitarbeitskräften zu gewährleisten...
Diverse Förderungen von Bund und Ländern
Förderungen